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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.

Steuernummern Standort Telefon 0981 16 + Nebenstelle
203/100/00000 - 203/148/99999 Ansbach 475
203/150/00000 - 203/189/99999 Ansbach 475
203/190/00000 - 203/190/99999 Ansbach 165
203/192/00000 - 203/193/99999 Ansbach 475
203/200/00000 - 203/293/39999 Ansbach 165
203/296/00000 - 203/296/99999 Ansbach 165
203/297/00000 - 203/297/99999 Ansbach 165
203/300/00000 - 203/786/99999 Ansbach 165
203/799/00000 - 203/799/99999 Ansbach 165
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Fürth

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
252/150/00000 - 252/799/99999 Allgemein 218
252/150/00000 - 252/799/99999 Erlass von Säumniszuschlägen bis 2.500 EUR 218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Gunzenhausen

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09831 8009 + Nebenstelle
220/150/00000 - 220/799/99999 Stundungs- und Erlass-Stelle 192
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Uffenheim

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
252/150/00000 - 252/799/99999 Allgemein 218
252/150/00000 - 252/799/99999 Erlass von Säumniszuschlägen bis 2.500 EUR 218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar