Skip to main content

Servicezentren

Terminvereinbarung für das Servicezentrum online vornehmen!

Bitte beachten Sie:
Die Terminbuchung reserviert einen Termin im Servicezentrum – nicht bei einer bestimmten Bearbeiterin / einem bestimmten Bearbeiter.
Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!

Standort Ansbach:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0981 16-1154
Standort Dinkelsbühl:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 09851 5737-2044
Standort Rothenburg ob der Tauber:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 09861 706-2241
Standort Fürth:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0911 7435-245
Standort Gunzenhausen:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 09831 8009-176
Standort Uffenheim:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 09842 200-3142
Anleitungsvideo zum Terminvereinbarungssystem

Servicezentren

Die Servicezentren sind die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.

Standort Ansbach

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Mozartstraße 25, 91522 Ansbach.

Standort Dinkelsbühl

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Föhrenberggasse 30, 91550 Dinkelsbühl

Standort Fürth

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Stresemannplatz 15, 90763 Fürth
Der Zugang zum Servicezentrum ist barrierefrei.

Standort Gunzenhausen

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Hindenburgplatz 1, 91710 Gunzenhausen

Standort Rothenburg ob der Tauber

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Mannstraße 11, 91541 Rothenburg ob der Tauber

Standort Uffenheim

Das Servicezentrum befindet sich im Dienstgebäude Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, EG Zimmer 006.
Der Zugang zum Servicezentrum ist barrierefrei.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Für Angelegenheiten der „Sonderstellen“ wie Vollstreckung, Stundung und Erlass, Bewertung sowie Rechtsbehelfe wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihre zuständige Stelle. Das Servicezentrum kann hier nicht weiterhelfen.

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Sie benötigen Informationen zu ELSTER?

Bezüglich Informationen über die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Servicezentrum.

Bitte beachten Sie:

Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.