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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.

Aufgabenbereich Ansprechperson Telefon 0981 16 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Herr Goppelt 288
Vermessungsbeamter Herr Wodarczyk 109
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Fürth

Aufgabenbereich Telefon 0911 7435 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger 0 (Vermittlung)
Vermessungsbeamter 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Gunzenhausen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis Standort E-Mail Telefon 09831 8009 + Nebenstelle
Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger Herr Limbacher Gunzenhausen 09831 8009-175
Vermessungstechnischer Beamter Herr Steinke Mobil: 0170 6207093 Günzburg VB.guenzburg@lfst.bayern.de 08221 902-423
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Uffenheim

Aufgabenbereich Telefon + Nebenstelle
Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger 0173 8638460
Vermessungsbeamter 09842 200-502
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar