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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.

Steuernummern Buchstaben / Bereich Standort Telefon 0981 16 + Nebenstelle
203/192/00000 - 203/192/99999 A - Z Ansbach 167
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Fürth

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 0911 7435 + Nebenstelle
218/192/00000 - 218/192/99999 Bauabzugsteuer 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Gunzenhausen

Aufgabenbereich Telefon 09831 8009 + Nebenstelle
Bauabzugsteuer 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Uffenheim

Aufgabenbereich Telefon 09842 200 + Nebenstelle
Bauabzugsteuer 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar